Verlage und Autoren gegen Textmining von KIs

Generative Text-KIs wie ChatGPT basieren darauf, dass sie von vorhandenen Trainingsdaten lernen, um aus diesem Datenvolumen neue Texte zu schaffen. Die Trainingsdaten werden von bestehenden Webseiten mit zum Teil hochwertigen journalistisch aufbereiteten Texten bezogen.

Verleger und Autoren sehen hier ihre Urheber- und Verwertungsrechte verletzt und fordern eine Ausweitung des Leistungsschutzrechts auch auf Textmining von KIs.

Der CT`-Beitrag „Füttern verboten“ im Heft 7/2023 beschreibt, wie sich Verlage und Autoren gegen KI-Bots wehren.

https://www.heise.de/ct/entdecken/?volltext=f%C3%BCttern+verboten

Rechtsgutachten zum Umgang mit KI-Tools an Hochschulen

Ein Team der Ruhr-Universität Bochum und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) hat im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen im Projekt „Ki.edu.nrw“ ein „Rechtsgutachten zum Umgang mit KI-Software im Hochschulkontext“erstellt und bietet darin eine erste umfassende juristische Bewertung für den Einsatz von KI-Diensten, wie z.B. ChatGPT an Hochschulen.

https://idw-online.de/de/news810444

OpenAI stellt GPT-4 vor

GPT-4 ist die neue, multimodale Version des „Sprachmodells“, die neben Texten auch Bilder auswerten kann und außerdem deutlich leistungsfähiger (mehr als 100 Billionen Parameter statt bisher 175 Milliarden) sein soll. OpenAI erklärt, dass sie gegenüber der Version GPT-3.5, auf der z.B. ChatGPT bisher funktioniert, auch in der Qualität der Ergebnisse deutlich verbessert wurde.

https://www.heise.de/news/OpenAI-stellt-GPT-4-vor-Sprachmodell-versteht-jetzt-auch-Bilder-7545722.html?