der Beitrag auf iRights Info vom 25.9.23 informiert darüber, wem das Urheberrecht an einer wissenschaftlichen Arbeit zusteht, wenn die Arbeit in Erfüllung der Dienstpflicht als Arbeitnehmerwerk enstanden ist.
iRights Info, 25.9.2023 „Rechte an der wissenschaftlichen Arbeit“