Die DFG hat letzte Woche erste „Leitlinien für den Umgang mit generativen Modellen zur Text- und Bilderstellung“ veröffentlicht. Darin werden Einsatzmöglichkeiten und damit verbundene Offenlegungspflichten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Antragstellende formuliert, was aber „die Forschenden dabei nicht von ihrer eigenen inhaltlichen und formalen Verantwortung für die Einhaltung der Grundprinzipien wissenschaftlicher Integrität [entbinde]“. Für die Erstellung von Gutachten wird der Einsatz von generativen Modellen mit Hinweis auf die Vertraulichkeit des Verfahrens für unzulässig erklärt. Die DFG kündigt eine fortlaufende Begleitung und weitere Beiträge zum Thema an.