Der Kodex tritt zum 1.August 2019 in Kraft und muss von allen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zum 31.07.2021 rechtsverbindlich umgesetzt werden, um weiterhin Fördermittel der DFG zu bekommen.
Der Kodex tritt zum 1.August 2019 in Kraft und muss von allen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zum 31.07.2021 rechtsverbindlich umgesetzt werden, um weiterhin Fördermittel der DFG zu bekommen.