Am 1. März tritt eine neue Novelle des Urheberrechts-Wissensgesellschaft-Gesetz (UrhWissG) in Kraft. In diesem neuen Gesetz werden Regelungen für die Inhalte von elektronischen Semesterapparaten sowie die strittige Abrechnungshandhabung zwischen Verwertungsgesellschaft und Universitäten geregelt.
Ich greife die Information von Hr. Oliver Hinte in Inetbib vom 22.2.2018 auf uns verweise auf die Informationen der Universität zu Köln zu den Änderungen im UrhWissG.
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