Rahmenvertrag nach §52a UrhG vorläufig ausgesetzt

Der massenhafte Protest und die Weigerung einiger Hochschulen dem neuen Vertrag einer Vergütungsregelung durch Einzelerfassung beizutreten haben Wirkung gezeigt. Der Rahmenvertrag für Vergütung im Hochschulbereich nach § 52a UrhG wurde erst einmal ausgesetzt

Weitere Informationen:

http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0516.html

https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/hochschulrektorenkonferenz-kultusministerkonferenz-und-vg-wort-entwickeln-gemeinsame-loesung-zu-digitalen-semesterapparaten.html

 

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