Letzte Woche bekam ich eine Anfrage von einem Dozenten unseres Universitätsklinikums, wie den nun ab dem 1. Januar 2016 die Beiträge in den digitalen Semesterapparaten des Klinikums an die VG-Wort zu melden seien? Gottseidank erreichte mich die Anfrage per E-Mail, so das meine Ahnungslosigkeit nicht weiter auffiel. Dank Google habe ich mich mittlerweile etwas kundig gemacht, aber wie bei allen Urheberrechtsthemen beschleicht mich das ungute Gefühl nur die Hälfte gefunden oder verstanden zu haben.
Die VG-Wort und die deutschen Bundesländer haben ihre Vergleichgespräche bezüglich der Vergütung von Inhalten in digitalen Semesterapparaten auf Grundlage des UrhG § 52a abgeschlossen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes 2013 dürfen Universitäten kleine Werkteile zugunsten von Unterricht und Forschung auf Lernplattformen ihren Studierenden zur Verfügung stellen. Nur die Form der Vergütung war noch strittig. Die bisherige Praxis einer Pauschalvergütung möchte die VG-Wort gerne durch einen Nutzungsnachweis über ein Meldesystem abgelöst sehen. Hierzu wurde an der Universität Osnabrück ein Pilotprojekt durchgeführt. Ein Abschlussbericht liegt seit dem Sommer vor und kommt vereinfacht zusammengefasst zu der Aussage: gut für die VG-Wort, schlecht für die Universitäten und den Lehrenden.
https://repositorium.uni-osnabrueck.de/handle/urn:nbn:de:gbv:700-2015061913251
Nun ist schon seit dem 27. Juni 2015 auf den Seiten der Initiative Urheberrecht zu lesen ( http://www.urheber.info/positionen/2015-06-27_einigung-von-vg-wort-und-laendern-ueber-hochschul-intranets ), dass die VG-Wort beabsichtigt ab Januar 2016 einen Rahmenvertrag abzuschließen, der eine Vergütung über ein Meldesystem vorsieht. Auf ihren eigenen Internetseiten schweigt sich die VG-Wort jedoch zu diesem Thema aus.
Das alles klingt doch noch sehr vage und läßt vermuten, das noch nichts entschieden ist und vorerst alles so bleibt wie es ist.
Oder trügt mich mein ungutes Gefühl nicht und ich hab mal wieder nicht alles verstanden oder gefunden?
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