Offensichtlich zeitgleich mit der Freischaltung der Thieme-Zeitschriften für die Emaillieferung wurde bei subito auch die Anbindung zu den EZB-Daten zu pay-per-view fertiggestellt. Je nachdem ob ein Verlagsangebot zu dem betreffenden Jahrgang vorliegt oder nicht werden 4+1 Euro VG Wort-Tantieme oder 4+3,25+0,50MwSt Euro Lizenzgebühr für das PDF berechnet.
Dies funktioniert allerdings nur bei Thieme (Wir erinneren uns: Dem ersten und einzigen Verlag mit einem subito-Vertrag), obwohl bereits weitere Verlage an die EZBppv gemeldet haben.
Ich frage mich, wieviel Zeit die Verlage haben, in der EZBppv ihre Bestände nachzuweisen. Hat da der Gesetzgeber irgendeinen Zeitraum genannt, in dem das passieren muß? Darf eine schleppende Verzeichnung die Bibliotheken an der Lieferung hindern? Da (neben Thieme) auch schon Elsevier und Klostermann in der EZBppv verzeichnet sind, könnte subito die Titel dieser Verlage ja schon per Email liefern, oder etwa nicht? Acta Histochemica wäre z.B. ab sofort von Jahrgang 1, 1954 bis Jahrgang 101, 1999 problemlos gesetzeskonform per Email lieferbar.