Frau Beger weist in einem Brief mit Datum 30.1. an DBV-Mitglieder darauf hin, dass nun eine Funktion für den Nachweis eines pay-per-view-Verlagsangebotes in der EZB freigeschaltet worden ist. Hier z.B. der Infotext zu Advances in Surgery, Elsevier:
Pay-per-view für den Zeitraum: Jg. 39 (2005) – Jg. 41 (2007) Kostenpflichtiger Kauf von einzelnen Artikeln über Elsevier (30 USD)
Es sind bereits 2858 Zeitschriften mit pay-per-view Angeboten verzeichnet – Respekt (oder wie der US boy sagt: EZB rocks). An großen Verlagen sind jedoch bisher nur Elsevier und Thieme nachgewiesen, zumindest sagen mir die anderen Namen nichts. Frau Beger schreibt weiter (was mich zur Frage bringt: Haben eigentlich die Verlage die Nachweispflicht? STM spricht auch davon, dass Verleger spätestens 6 Wochen nach Unterschrift die EZB mit ihren Angaben füttern müssen):
Hier erhalten die Verlage die Möglichkeit, ihr pay-per-view Angebot einzustellen.
Und weiter: Da die pay-per-view Verfügbarkeit in den geistes- und sozialwiss. Fächern nur 10% betragen soll, wird vor dem Abschluß von Lizenzverträgen (mit DRM und allem Statistik/Vergütungs-Zip und Zap) mit den Verlagen gewarnt. In der Medizin bleibt uns (der ZB Med) aber gar nichts anderes übrig, hier liegt die pay-per-view Verfügbarkeit bei 90%!
Es werden ebenfalls neue Gebührensätze für den Kopienversand im LV auf uns zu kommen. Der dbv wird sich ausdrücklich dafür einsetzen, dass diese deutlich unter denen für den Subito Direktversand an den Besteller liegen.
3 comments for “EZB nun mit Nachweis für pay-per-view-Angebote”