Lambert berichtet in netbib von der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) vom 21. Mai 2007, einem mutigen Selbstversuch und viel Kritik. Der Gesetzgeber wünscht die Archivierung von Inhalten aus dem Internet, diese sollen
in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abgeliefert werden.
Abgeliefert werden? Ich hab doch wirklich andere Sachen zu tun. Wozu gibt es RSS? Ich laß mich mal überraschen. Die bisherigen Mahnungen der DNB hatten bisher jedenfalls noch keine rechtlichen Konsequenzen für mich …