Die große Wogen verursachende Vereinbarung zwischen Börsenverein und Deutschen Bibliotheksverband wurde bereits in netbib heftig kommentiert, nun rudert das Urheberrechtsbündnis (zumindest in Teilen) in seiner Stellungsnahme vom 12.2. zurück. Jetzt ist es nicht mehr nur kontra-Wissenschaft, sondern auch einer Doppelstrategie geschuldet, zwischen einem eher kurzfristigen, politisch-pragmatischen Handeln (DBV) und einer eher langfristigen Zielverfolgung (Bündnis).
Zitat des Tages:
Der tatsächlichen – wirtschaftlichen und praktischen – Bedeutung entspricht das politische Aufsehen, das den §§ 52b und 53a gewidmet wird, in keiner Weise. Sie sind Zeugen eines Technologieverständnisses, das den modernen Formen der Informationsvermittlung nicht mehr entspricht. Sie mögen für gewisse Kreise zwar durchaus den sprichwörtlichen Spatz in der Hand darstellen, während die große Zukunft für sie noch in der Luft schwebt; bereits heute zeigen die Erfahrungen jedoch, dass die Normen keine tragfähigen Perspektiven vermitteln. Weder ist es eine realistische Option, vorhandene physische Werkexemplare ohne Hinzufügen eines informationellen Mehrwerts (z.B. eine elektronische Recherchiermöglichkeit) bloß einzuscannen und auf Bildschirmen sichtbar zu machen, noch wird die Möglichkeit, Kopien von wissenschaftlichen Beiträgen von Hand zu erstellen, um sie an bestimmte Auftraggeber zuzuleiten, die real bestehenden Bedürfnisse zu befriedigen vermögen. Es werden sich daher sehr bald Geschäftsmodelle entwickeln müssen, welche deutlich über die durch die beiden Normen geschaffenen Möglichkeiten hinausgehen werden. Reto Hilty
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