Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ begrüßt die Aktion der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin, ihre Nutzer über eine besonders fatale und ökonomisch nicht tragbare Folge der vorgesehenen Urheberrechtsanpassung zu informieren.
In großer Sorge wegen der Einschränkung bzw. des Verbots dieses Services durch die vorgesehene aktuelle Urheberrechtsanpassung fragt die Bibliothek derzeit bei einer anfallenden Email-Auslieferung ihre Kunden an: „Möchten Sie zukünftig 30 Euro für die elektronische Lieferung eines Zeitschriftenartikels zahlen? Diese Gefahr ist Realität!“.
Die Zentralbibliothek klärt mit derzeit schon über 10.000 Emails auf, dass „eine elektronische Lieferung durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein soll, wenn die Verlage nicht selbst über das Internet liefern können. Und diese Angebote haben es in sich: im „Pay-Per-View“
können Sie zwar auf Artikel sofort zugreifen, aber nur, nachdem Sie, meist per Kreditkarte, gezahlt haben. Und hierbei sind 20 – 30 Euro pro Aufsatz die Regel!“.
Gleichzeitig werden die so informierten Kunden aufgefordert, sich an ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Diese mögen dafür sorgen, dass „der Zugang zur wissenschaftlichen Information auch zukünftig bezahlbar und sichergestellt“ bleibt. Die Abgeordneten werden ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch der Bundesrat die quasi
Monopolzuweisung an die Verlage für die elektronische Dokumentlieferung als wissenschaftsfeindlich abgelehnt hat.
Auch die MitarbeiterInnen der Zentralbibliothek haben sich dieser Aktion angeschlossen und einige Resonanz (von Politikern) bekommen.
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