Am Nachmittag wurden zwei sehr interessante Vorträge über Open Access gehalten: Dr. Norbert Lossau, Universitätsbibliothek Bielefeld: Open Access an Hochschulen: Strategien, Chancen und Probleme bei der Umsetzung (Abstract) und Dr. Eric Steinhauer, Universitätsbibliothek Ilmenau: „Und bist du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt.“ Kann und soll man open access rechtlich erzwingen? (Abstract)
Beide Redner begeisterten mich durch ihren lebendigen, persönlich gefärbten Vortragsstil. Während Lossau eher unterkühlt westfälisch das ein oder andere Bonmot einbrachte, sprudelte der Jurist Steinhauer nur so vor Einfällen (war dafür aber auch manchmal nicht zu verstehen). Aber zum Inhalt: Lossau stellte die Open Access Bemühungen der UB Bielefeld der letzten beiden Jahre vor und warb darum dieses Kerngeschäft der Bibliothek ernst zu nehmen und keinen „einfachen Sachbearbeiter“, sondern den Chef (Fachreferenten) selber zu den Wissenschaftlern zu schicken, um für diese Idee Zustimmung zu gewinnen. Die Hochschulleitung ködere man am besten mit dem Hinweis, es gehe um Wettbewerb und Geld. Dabei müsse die Bibliothek die Hauptlast der Arbeit tragen und sich nicht mit dem Hinweis auf die Verantwortung der Wissenschaftler zurücklehnen. Aber dies würde mehr als ausgeglichen durch die Aufwertung der Bibliothek in den Gesprächen mit den Forschern. Wenn es die Bibliothek nicht schaffen würde, die Publikationen der eigenen Hochschule national und international sichtbar zu machen, „haben wir ernste Schwierigkeiten“.
Steinhauer überprüfte die rechtlichen Rahmenbedingungen. Gibt es eine Möglichkeit, die Forscher und sonstigen Autoren an einer Hochschule zur elektronischen Abgabe ihrer Paper zu zwingen? Kaum – da die Freiheit der Wissenschaft die Freiheit des Publizierenkönnens wo auch immer einschlösse. Lediglich in den Promotionsordnungen könne man einen Zwang zum Open Access einbauen, war sein recht mageres Angebot.
PS: Fotos von der Tagung finden Sie nun rechts in der Sidebar.