Unter dem Subject „subito-Klage“ läuft zur Zeit eine interessante Diskussion in inetbib. Dort behauptet unter anderem ein Justiziar des Börsenvereins, „die juristischen Auseinandersetzungen um Subito sind von Kultusministerkonferenz und Bundesinnenministerium eröffnet worden„, weil sie die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts angerufen hätten. Der Gesamtvertrag „Kopiendirektversand“, in dem die Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche an die Verleger und Autoren über die VG Wort geregelt ist, wurde aber aufgrund von Verlegerinteressen von der VG Wort nicht verlängert. subito schreibt: Die Kommission Bibliothekstantieme der KMK mußte daher die Schiedsstelle anrufen, um zu einer Einigung mit der VG Wort zu kommen.
In derselben Diskussion dann noch das Zitat des Tages:
Wirtschaftswissenschaftlich handelt es sich beim Literaturkauf durch Bibliotheken um das altbekannte Allmende-Problem: Güter, für die keine Eigentumsrechte definiert sind, werden übermäßig stark in Anspruch genommen (nämlich bis zur absoluten Sättigungsgrenze). […] So traurig es für unseren Berufsstand ist, die Existenz von Bibliotheken (bzw. Bibliotheksetats) ist konstitutiv für die exorbitanten Preissteigerungen. […] Nur weil – bisher – die Folgen der Zeitschriftenpreissteigerungen von Institutionen (Bibliotheken) und Etats (Bibliotheksetats) getragen werden, die weitgehend außerhalb der Verantwortung der Wissenschaftler liegen, funktioniert das System – als klassisches Geschäft zu Lasten Dritter. Daher sollten Bibliotheken diesen Schwarzen Peter schnell wieder zurück geben, wo er hingehört: In die Wissenschaft, die sich ihrer Verantwortung dann stellen müsste. [Klaus-Rainer Brintzinger in inetbib, Fettdruck durch mich]