Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnisses zum 2. Korb der Urheberrechtsnovellierung. Zitat des Tages:
Selbst dieser (unzureichende) elektronische Faksimile-Versand, der vom Bundesgerichtshof 1999 und vom Landesgericht München Ende 2005 als rechtmäßig bezeichnet wurde, soll nicht mehr erlaubt sein, wenn die Bedingung zum Tragen kommt, dass Bibliotheken auf dem Gebiet der elektronischen Dokumentlieferung nicht mehr tätig sein dürfen, wenn der Markt dort selber mit Blick auf die Endnutzer aktiv wird, ganz unabhängig davon, wie teuer dies die Nutzer kommen wird. Das würde das Ende von modernen Bibliotheken bedeuten, die auf der anderen Seite in den letzten Jahren und auch aktuell vom Wissenschaftsministerium und der Forschungsgemeinschaft mit erheblichen Mitteln gefördert werden (sollen).
Dass den großen Verlagsorganisationen quasi Monopolrechte auf die elektronische Dokumentlieferung zugebilligt werden, kann nicht Sinn eines Gesetzes im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes sein, da der Informationsmarkt für die Wissenschaft eindeutig von großen, global und im Interesse ihrer Stakeholder agierenden internationalen Unternehmen bestimmt wird.
Ich sach ma, wie’s kommen wird: Die Novellierung geht so durch. Unsere Forscher wundern sich zwar, warum sie jetzt wieder Papierkopien bekommen, aber nehmen es als schicksalhaft hin. Sie bestellen noch weniger als jetzt schon. Solange die Bibliothek ein reichhaltiges Zeitschriftenangebot vorhält (und die Forscher sich untereinander helfen), ist das aber kein Problem für sie. Sobald die Verlage das elektronische Monopol haben, werden die Preise wieder deutlicher steigen (zur Zeit halten sich alle zurück). In einigen Jahren wird zudem die Etatlage kritischer, Open Access hat sich (ebenfalls wegen dem fehlenden Leidensdruck) nicht durchgesetzt -> die Abbestellhexe zieht durch den Zeitschriftenwald, das es nur so kracht. Jetzt ist es ein Problem, an bestimmte Literatur zu kommen – jetzt ist es zu spät.
Die nun bewiesene Zunahme der geistigen Leistungsfähigkeit im Lauf der Jahrhunderte läßt aber eine gewisse Hoffnung aufkommen. 🙂
1 comment for “Kritik an Urheberrechtsnovellierung”