[Achtung Disclaimer: Die nachfolgenden Überlegungen können realitätsfremd und provokant wirken – bitte bei bekannten Empfindlichkeiten in diese Richtung nicht weiterlesen!]
Dank neuem Urheberrecht dürfen Bibliotheken ja (wieder) Kopien digital verschicken („Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken übermitteln […]“ §60e(5)) und das auch, wenn diese Artikel aus lizenzierten Onlinezugängen zu Verlagsangeboten stammen … und unabhängig von den Bestimmungen in den Lizenzverträgen. So entnehme ich das jedenfalls dem Rechtsdokument des deutschen Bibliotheksverbands:
Soweit mein technisches Verständnis reicht, ist ja eine Funktion von (illegalen) Diensten wie Sci-Hub, mithilfe von (wie auch immer erworbenen) Zugangsdaten zu Universitätsnetzen auf Anfrage gewünschte Artikel dort herunterzuladen und dem/der Anfragenden zur Verfügung zu stellen. Wo ist denn hier der Unterschied? Natürlich gilt dieses Urheberrecht nur für Deutschland und die Sache mit den Zugangsdaten ist auch nicht sauber – und die „nicht kommerziellen Zwecke“ fragt Sci-Hub ebenfalls nicht ab … aber das scheint mir überwindbar.
Daher nun meine Idee: Warum nicht ein Portal („Bib-Hub“) entwickeln, dass für Nutzer/innen genauso einfach funktioniert wie Sci-Hub? Und intern die Artikel aus den Online-Zugängen der beteiligten deutschen Bibliotheken weiterleitet – ohne Zugangsdaten und mit einem ordentlichen Häkchen für die Bestätigung des nicht kommerziellen Zwecks. Legales Gratis-Selbstbedienungs-Subito sozusagen – und endlich eine Waffe im Kampf gegen die Abwanderung der Nutzer/innen auf russische Server.
Liebe Hacker und Digital Natives, Ihr findet das eine gute Idee? Dann schnell heute Nacht programmieren, noch bis 31.03. zum Leuchtturmwettbewerb der AGMB einreichen und bis zu € 1000,- verdienen! Meine Unterstützung in der Jury ist euch gewiss 😉
Liebe Kolleg/innen, Ihr findet das keine gute Idee? Dann bitte und danke ich für Argumente, die meinen Horizont in diesem Bereich erweitern (und den der anderen Mitleser/innen hoffentlich auch).
Ein Argument gleich vorneweg: der Vergütungsanspruch. Soweit ich das mit bescheidenen Kenntnissen der Materie interpretiere, hat der Urheber für diese „Vervielfältigungen“ einen Vergütungsanspruch („[…] hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.“ (§54(1)). Auch im weiteren ist immer nur vom Hersteller von Geräten bzw. auch Händlern und Importeuren die Rede … das ist ja dann eigentlich nicht unser Problem, oder?
Herzliche Grüße,
Christian Vogel / Krankenhausbibliothekar / Linz (sicherheitshalber im Ausland)
3 comments for “Geheimprojekt „Bib-Hub“ … mit dem neuen Urheberrecht zum Leuchtturmwettbewerb?”